Der Gau 21a Vogtland-Thüringen vom D. R.-B. veranstaltete Sonntag, den 25. Juni, seine Fernfahrt Gera Berlin. Beim Eintreffen der Wettfahrer in Leipzig zeigte es sich, dass der Gau 21 Sachsen von diesem bedeutenden sportlichen Unternehmen seines Nachbargaues nicht im geringsten Notiz genommen hatte. Glücklicherweise hatten sich Sachsenbündler in grösserer Anzahl in Connewitz eingefunden, die unter der umsichtigen und energischen Leitung des Herrn Bundespräsidenten Horst Wolff den Ankommenden jede Unterstützung zu teil werden liessen und sie durch das gesamte Stadtgebiet bis zur Erreichung der freien Landstrasse begleiteten. Von den Wettfahrern ging daraufhin vom Ziele Berlin eine zahlreich mitunterschriebene Karte ein folgenden Wortlautes: Für die liebenswürdige Unterstützung der verehrlichen Sachsenbrüder herzlichen Dank. — Es freuen sich alle Fahrer über die liebenswürdige Unterstützung. Alex. Schmidt, Gaufahrwart 21a. — Es freut uns, dass unser Bezirk Leipzig die Gelegenheit wahrnahm, den werten Sportkameraden vom Gau 21a durch die That zu beweisen, dass der „sächsische“ Radfahrer-Bund „deutschen“ Sport pflegt.
Die „Presto“-Fahrrad-Werke schreiben uns auf unsere Anfrage, warum ihr Angestellter, Herr Josef Fischer, bei der Fernfahrt Bordeaux — Paris nicht „Presto“ gefahren hat, wie folgt:
„An die ,Sächsische Radfahrer Zeitung‘ Leipzig.
Wir kommen erst heute zur Erledigung Ihres Geehrten vom 1. ds. Mts. und teilen Ihnen in der Angelegenheit Fischer folgendes mit: Fischer ist im Frühjahr dieses Jahres für uns in Bayern gereist und hat während dieser Thätigkeit nicht den geringsten Erfolg gehabt. Wir haben ihm pro Tag Mk. 20.— Spesen bezahlt und ihm für jedes verkaufte Rad Mk. 5.— Provision bewilligt. Seit dem 1. März trainiert Fischer und erhielt von der Zeit ab von uns monatlich Mk. 600.—. Für die Fernfahrt Roubaix—Paris haben wir sowohl, wie die Continental, jeder 400 Fr. für Schrittmacher bezahlt. 3 Tage vor dem Rennen Bordeaux—Paris ging uns ein Schreiben von Fischer zu, in welchem er uns mitteilt, die Kosten für Schrittmacherzwecke seien bei diesem Rennen so gross, dass weder er noch wir dieselben bezahlen könnten, und habe er sich infolge dessen entschlossen, eine andere Marke zu fahren. Es fehlten ihm übrigens auch genügend Ersatzmaschinen, denn mit den 3 von uns erhaltenen Maschinen könne er das Rennen nicht bestreiten. Wir waren über diese Mitteilung selbstverständlich erstaunt, denn wir hätten die Spesen, welche das Rennen verursachte, unter allen Umständen bezahlt und die notwendigen Ersatzmaschinen, welche bereits fertig waren, unter allen Umständen geliefert. Fischer hat sich zwar laut Vertrag vom Januar 1899 verpflichtet, Mk. 3000.— Konventionalstrafe zu zahlen, wenn er ein anderes Rad benutzt; wir würden aber jedenfalls, wenn wir eine Klage anstrengten, leer ausgehen. Wir stellen es Ihnen frei, die Angelegenheit in entsprechender Weise zu veröffentlichen und an sämtliche Sportsbehörden zu berichten, damit Fischer event. zu keinem Rennen wiederzugelassen wird. Zum Schluss bemerken wir noch, dass wir an Fischer, welcher auf monatliches Salair von Mk. 600.— ab 1. April ds. Js. Anspruch hatte, bis zum 8. Mai bereits Mk. 1223.28 exkl. 400 Fr. für das Rennen Roubaix —Paris bezahlten, also wesentlich mehr, als er eigentlich zu fordern hatte.
Hochachtend
„Presto“- Fahrrad-Werke,
Günther & Co. Kommanditgesellschaft.“
„Sächsische Radfahrer-Zeitung: Weltrunde, 8. Juli 1899“ weiterlesen