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Paris-Brest-Paris – Buch- und Forschungsprojekt

PBP – Paris-Brest-Paris. Diese drei Buchstaben und Wörter haben in der Fahrrad-Welt einen besonderen, gewichtigen Klang. Das gleichnamige Radrennen von der französischen Hauptstadt an die Atlantikküste und wieder zurück wurde erstmals 1891 ausgetragen und führte über damals (und auch heute noch) unvorstellbar lange 1196 Kilometer. Der Luftreifen war kurz zuvor eingeführt worden und demonstrierte hier seine Leistungsfähigkeit. Charles Terront gewann die Erstausgabe und katapultierte sich damit in Frankreich zum gefeierten Sport-Star. Da dem Veranstalter Pierre Giffard von der Zeitung Petit Journal die Strapazen für die Fahrer nur zu bewusst waren, fand „PBP“ nur alle zehn Jahre statt. 1901, 1911, 1921 und 1931 folgten weitere Ausgaben des Profirennens, das 1951 zum letzten Mal durchgeführt wurde. „Paris-Brest-Paris – Buch- und Forschungsprojekt“ weiterlesen

Norddeutsche Radsport-Zeitung, 21. Februar 1901

Verschiedenes.

(…)


Die feindlichen Brüder in Frankreich. „Velo“ und „Auto-Velo“ fahren unentwegt fort, sich zu bekriegen und werden es schließlich noch dahin bringen, daß der französische Sportbetreib zu einem reinen Possenspiel wird. Wie der „Velo“ in einem sarkastischen Artikel mitteilt, veranstaltet der  „Auto-Velo“ jetzt auch ein Rennen Rechts und zwar an demselben Tage, an dem das seit Jahren vom „Velo“ veranstaltete klassische Rennen Bordeaux–Paris stattfindet. Die Teilnehmer werden sich also auf der Strecke begegnen und es kann da zu recht hübschen Kollisionen kommen.


Ein Matsch zwischen einem Reiter und einem Radfahrer wurde im großen Velodrom zu Oran ausgefochten. Dem Rennfahrer Ehrmann stand Coquelet gegenüber, der über fünf Pferde, die er abwechselnd benutzte, verfügte, und zwar wechselte er immer nach circa 1000 Metern. Nach Zurücklegung von 5000 Metern stützte Coquelet, ohne sich jedoch irgend welchen Schaden zuzufügen. Ehrmann gewann dadurch eine Runde Vorsprung, die er auch bis zum Schlusse behielt, während Coquelet in der letzten Runde noch einmal stürzte und sich leicht am Kopfe verletzte. Der Radfahrer seigte also mit einer Runde Vorsprung.


Mondschein und Radfahrer. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts in Berlin berichtet die „Voss. Ztg“: In der Provinz Brandenburg (wahrscheinlich auch anderswo) müssen fahrende Radfahrer auch in Mondscheinnächten brennende Laternen haben. Unter „Dunkelheit“ sei nach der Polizeiverordnung, die Zeit zu verstehen, die zwischen dem Untergang und Aufgang der Sonne liege. Ganz unerheblich sei es, ob während dieser Zeit der Mond hell leuchte, oder die Gaslaternen auf der Strasse brennen.


(…) „Norddeutsche Radsport-Zeitung, 21. Februar 1901“ weiterlesen