Im Staatsarchiv Hamburg findet sich ein besonderes Stück Fahrradgeschichte: die Statuten des „Eimsbütteler Velocipèden-Reit-Clubs“ aus dem April 1869. Der Verein gehörte zu den ersten seiner Art in deutschen Landen und versammelte in und um Hamburg rund 20 „Velocipeden-Reiter“, die allesamt bis in die Haarspitzen motiviert waren, das neuartige Tretkurbel-Veloziped im Norden zu verbreiten.
Doch aller Anfang ist bekanntlich schwer, wovon auch die vorliegende Satzung zeugt. „Der Zweck des Clubs“, heißt es zu Beginn, „ist: Erlangung einer möglichst grossen Fertigkeit im Velocipéden-Reiten, daher gemeinsame Uebungen, gegenseitige Unterweisung, sowie für Anfänger Unterweisung durch einen angestellten Velocipèden-Rittmeister, gemeinsame Uebungs- und Lusttouren, Bekämpfung der Vorurteile gegen Velocipèden, daher Begünstigung der am besten konstruierten Sorten, möglichste Aufdeckung und Abstellung der bei den verschiedenen gangbaren Sorten sich vorfindenden Mängel und Annahme aller Verbesserungen; endlich strenge Befolgung der zur Sicherheit des Publicums und möglichsten Verhütung von Unglück zu erlassenden Vorschriften, welche in einem als Theil der Statuten anzusehenden besonderen Reit-Reglement niedergelegt worden sind.“ (S. 3f)
Letzteres, das „Reit-Reglement“, ist ein beredtes, köstliches Zeitdokument. Die pionierhaften ersten Schritte, oder besser gesagt: ersten Fahrversuche, sind in der Satzung mit den Händen greifbar. So wird explizit zwischen „eingeübten und nichteingeübten“ Mitgliedern unterschieden (S. 12). Die Anfänger – Frauen befanden sich nicht darunter – mussten ein „Probereiten“ ablegen und durften anfangs nur in Begleitung des „Velocipeden-Rittmeisters“ in der Öffentlichkeit fahren. Verpönt war „zu rasches und unbesonnnes Reiten“, das andere gefährde (S. 13). Überhaupt gelte es besondere Rücksicht zu nehmen auf ältere Personen, Kinder, Frauen und Pferde.
Pferde verspürten angesichts der neuen, rollenden und vergleichsweise schnellen Verkehrsteilnehmer ein beträchtliches Unwohlsein. So galt es für den Velocipeden-Reiter, sich ihnen besonders vorsichtig zu nähern: „Er muss, sobald er Pferde, in deren Nähe er kommen wird, bemerkt, sofort langsam reiten; sieht er nun, dass ein Pferd die Ohren spitzt und unruhig wird, muss er so rasch wie möglich halten und absteigen, jedoch so, dass er jedes Geräusch und jede heftige Bewegung, namentlich ein Umfallen des Velocipède vermeidet.“ (S. 13f)
Die Statuten enthalten noch manch weitere Anweisung und Vorschrift, die heute eine unfreiwillige Komik enthalten. Wer sich für das Dokument interessiert, kann den 2019 vom Altonaer Bicycle-Club von 1869 veröffentlichten Reprint zur Hand nehmen oder die kürzlich erschienene Online-Version lesen. Viel Spaß bei der Lektüre!
Literatur:
Statuten des Eimsbütteler Velocipèden-Reit-Clubs. Gegründet den 21. April 1869, Hamburg-Altona 2019 (Erstaufl. 1869) (ABC-Quellen zur Fahrrad- und Radsportgeschichte, Heft 1), 18 S. (Online-Version via Campus-Katalog der SUB Hamburg).
Lars Amenda: Altonaer Bicycle-Club von 1869/80. Ein Verein schreibt Fahrradgeschichte, Hamburg 2019 (ABC-Forschungen zur Fahrrad- und Radsportgeschichte, Bd. 1), S. 14-33.
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Lars Amenda (25. April 2020). Statuten des Eimsbütteler Velocipèden-Reit-Clubs (1869). netzwerk fahrrad/geschichte. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sbr5