Weltrunde.

Der Gau 21a Vogtland-Thüringen vom D. R.-B. veranstaltete Sonntag, den 25. Juni, seine Fernfahrt Gera Berlin. Beim Eintreffen der Wettfahrer in Leipzig zeigte es sich, dass der Gau 21 Sachsen von diesem bedeutenden sportlichen Unternehmen seines Nachbargaues nicht im geringsten Notiz genommen hatte. Glücklicherweise hatten sich Sachsenbündler in grösserer Anzahl in Connewitz eingefunden, die unter der umsichtigen und energischen Leitung des Herrn Bundespräsidenten Horst Wolff den Ankommenden jede Unterstützung zu teil werden liessen und sie durch das gesamte Stadtgebiet bis zur Erreichung der freien Landstrasse begleiteten. Von den Wettfahrern ging daraufhin vom Ziele Berlin eine zahlreich mitunterschriebene Karte ein folgenden Wortlautes: Für die liebenswürdige Unterstützung der verehrlichen Sachsenbrüder herzlichen Dank. — Es freuen sich alle Fahrer über die liebenswürdige Unterstützung. Alex. Schmidt, Gaufahrwart 21a. — Es freut uns, dass unser Bezirk Leipzig die Gelegenheit wahrnahm, den werten Sportkameraden vom Gau 21a durch die That zu beweisen, dass der „sächsische“ Radfahrer-Bund „deutschen“ Sport pflegt.
Die „Presto“-Fahrrad-Werke schreiben uns auf unsere Anfrage, warum ihr Angestellter, Herr Josef Fischer, bei der Fernfahrt Bordeaux — Paris nicht „Presto“ gefahren hat, wie folgt:
„An die ,Sächsische Radfahrer Zeitung‘ Leipzig.
Wir kommen erst heute zur Erledigung Ihres Geehrten vom 1. ds. Mts. und teilen Ihnen in der Angelegenheit Fischer folgendes mit: Fischer ist im Frühjahr dieses Jahres für uns in Bayern gereist und hat während dieser Thätigkeit nicht den geringsten Erfolg gehabt. Wir haben ihm pro Tag Mk. 20.— Spesen bezahlt und ihm für jedes verkaufte Rad Mk. 5.— Provision bewilligt. Seit dem 1. März trainiert Fischer und erhielt von der Zeit ab von uns monatlich Mk. 600.—. Für die Fernfahrt Roubaix—Paris haben wir sowohl, wie die Continental, jeder 400 Fr. für Schrittmacher bezahlt. 3 Tage vor dem Rennen Bordeaux—Paris ging uns ein Schreiben von Fischer zu, in welchem er uns mitteilt, die Kosten für Schrittmacherzwecke seien bei diesem Rennen so gross, dass weder er noch wir dieselben bezahlen könnten, und habe er sich infolge dessen entschlossen, eine andere Marke zu fahren. Es fehlten ihm übrigens auch genügend Ersatzmaschinen, denn mit den 3 von uns erhaltenen Maschinen könne er das Rennen nicht bestreiten. Wir waren über diese Mitteilung selbstverständlich erstaunt, denn wir hätten die Spesen, welche das Rennen verursachte, unter allen Umständen bezahlt und die notwendigen Ersatzmaschinen, welche bereits fertig waren, unter allen Umständen geliefert. Fischer hat sich zwar laut Vertrag vom Januar 1899 verpflichtet, Mk. 3000.— Konventionalstrafe zu zahlen, wenn er ein anderes Rad benutzt; wir würden aber jedenfalls, wenn wir eine Klage anstrengten, leer ausgehen. Wir stellen es Ihnen frei, die Angelegenheit in entsprechender Weise zu veröffentlichen und an sämtliche Sportsbehörden zu berichten, damit Fischer event. zu keinem Rennen wiederzugelassen wird. Zum Schluss bemerken wir noch, dass wir an Fischer, welcher auf monatliches Salair von Mk. 600.— ab 1. April ds. Js. Anspruch hatte, bis zum 8. Mai bereits Mk. 1223.28 exkl. 400 Fr. für das Rennen Roubaix —Paris bezahlten, also wesentlich mehr, als er eigentlich zu fordern hatte.
Hochachtend
„Presto“- Fahrrad-Werke,
Günther & Co. Kommanditgesellschaft.“
Wenn sich nicht der Deutsche Rennfahrer-Verband der Sache annimmt, wird sich gegen dieses unlautere Gebaren des früher so sympathischen Münchners kaum etwas thun lassen. Es ist das übrigens nicht das erste Mal bei Fischer; er hat schon früher einmal, als er von den „Styria“-Fahrrad-Werken engagiert und bezahlt war, nicht „Styria“, sondern „Humber“ gefahren; man hätte also bei ihm recht vorsichtig sein müssen.
Auf den preussischen Bahnen ist es Vorschrift, nicht nur die Lampe, sondern auch die Rahmentasche bei Aufgabe des Rades von diesem zu entfernen. Zu letzterer Bestimmung bemerkt der „Wrzb. G.-A.“: Diese Bestimmung ist einmal zwecklos, denn wenn, wie dies offenbar der Fall ist, angenommen wird, durch Entfernung der Tasche werde Raum gespart, so ist man im Irrtum: die Pedale des Rades geben diesem in jedem Falle dieselbe Breite, die es auch, wenn die Tasche nicht abgenommen wird, haben würde. Die Bestimmung erschwert ferner die Beförderung des Fahrrades auch’ vom Standpunkt der Eisenbahnverwaltung aus; die Tasche dient dem Rade als Puffer im Falle von Querschwankungen und muss, wenn nicht vorhanden, durch irgend ein anderes Polster ersetzt werden, vorausgesetzt, dass man seitens der Beamten die der Behörde zur Beförderung anvertraute Maschine nicht geradezu mutwillig Beschädigungen aussetzen will; wir würden sagen, dass letzteres allerdings mitunter zu geschehen scheine, wenn nicht durch auf eine derartige Bemerkung die Beschuldigung eines crimen laesae majestatis den preussischen Eisenbahnbehörden gegenüber aufgebaut werden könnte. Schliesslich ist der Zwang, die Tasche zu entfernen, für den Reisenden selbst eine Quelle fortgesetzter Scherereien und Verdriesslichkeiten, die ihn verbittern und in Erregung versetzen, auch wenn er sein Rad heil wiedersieht. Man stelle sieh die Situation auf Stationen vor, auf denen der Radler umsteigen muss: Tasche und Laterne unter dem Arm muss er sein Rad aus dem einen Gepäckwagen heraus- und in den anderen hineinschaffen! Dazu gehört die Gewandtheit eines Akrobaten; die Prozedur erfordert ausserdem Zeit und so giebt es fortgesetzt Anlass zu Differenzen zwischen dem der Abfahrt wegen auf Beschleunigung des Umladens dringenden Stationsbeamten und dem Radler, der nur zwei Hände und zwei Füsse hat und ausserdem der kgl. preussischen Bureaukratie zu Liebe sein Rad auch nicht gerade ruinieren möchte. Ruiniert wird es bei der jetzigen Art der Behandlung auf den Bahnen ohnehin genug. Ob das Gepäck in der Tasche an der Maschine oder in den Netzen in den Coupes liegt, bleibt sich doch schliesslich für die Bahnen gleich.
Der Deutsche Touring-Club München lässt sein amtliches Organ, Das Fahrrad, vom 1. Juli ab nur noch monatlich — anstatt vierzehntägig — erscheinen. Den Vorsitz hat an Stelle des zurückgetretenen Robert Tochtermann der Rechtsrat Dr. Schlicht übernommen.
Für die Besucher der Allgemeinen Deutschen Sport-Ausstellung München 1899 sind zufolge Allerhöchster Genehmigung nachstehende Fahrpreisermässigungen auf den k. b. Staatseisenbahnen und den bayerischen Strecken der Lokalbahn-Aktien-Gesellschaft in München zugestanden worden: 1. Die Gültigkeitsdauer der Rückfahrkarten nach München C.-Bhf. und O. Bhf. wird für die Aussteller und deren Personal auf 30 Tage verlängert. 2. Für Arbeiter bedeutender Fabriken und gewerblicher Anstalten, die in grösserer Zahl (mindestens 30) die Ausstellung besuchen, wird bei gemeinschaftlicher Hin- und Rückfahrt die Beförderung nach München C.-Bhf. und O.-Bhf. und zurück auf einfache Fahrkarten III. Klasse gewährt. 3. Für Gewerbevereine u. dergl. können bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 200 Personen zum Besuche der Ausstellung Sonderzüge gestellt werden. Die für die Hinfahrt gelöste Fahrkarte III. Klasse berechtigt zur taxfreien Rückfahrt, auch einzeln, innerhalb 10 Tagen. 4. Während der Dauer der Ausstellung werden von Sonnabend, den 8. Juli, ab an jedem Sonnabende und Sonntage Fahrkarten nach München C.-Bhf. oder O.-Bhf. ausgegeben, die zur freien Rückfahrt innerhalb 10 Tagen berechtigen, wenn sie in der Ausstellung abgestempelt worden sind. Bei Lösung der Fahrkarten am Schalter sind ausdrücklich Ausstellungskarten zu verlangen. Wegen Gewährung gleicher Vergünstigungen sind auch an die Verwaltungen der übrigen deutschen Eisenbahnen Gesuche gerichtet worden.
Die neue Militär-Fahrrad-Vorschrift stellt an die Leistungsfähigkeit des Radfahrers grosse Ansprüche. Sobald der Schüler genügende Fertigkeit erlangt hat, soll er im Streckenfahren täglich 1 ½—2 Stunden geübt und die Fahrtdauer nach und nach auf etwa 4 Stunden gesteigert werden. Dann sollen Zeitfahrten, erst auf Strassen, dann auf Landwegen folgen, wobei auch ausserhalb der Wege zu üben und während der Dunkelheit auch ohne Laterne zu fahren ist. Neben der Ausbildung im Streckenfahren müssen Uebungen im Gebrauch der Waffe, im Kartenlesen, in der Beurteilung des Geländes und im Abstatten von Meldungen vorgenommen werden. Der Fahrer muss im stande sein, während der Fahrt die Karte und geschriebene Befehle zu lesen, sowie sich der Waffe zu bedienen. lieber die Durchschnitts-Geschwindigkeit des Militär-Radfahrers besagt die neue Vorschrift: „30 bis 40 km in zwei Stunden sind eine zufriedenstellende Leistung bei günstigem Wetter und guten Strassen; sie kann auch erheblich gesteigert werden. Sobald Herzklopfen oder Luftmangel ein treten, ist die Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht und es muss langsamer gefahren werden.“ Ueber die Leistungsfähigkeit des Pferdes im Vergleich mit dem Rade heisst es: „Da die Fahrräder in sandigem Boden versagen, so kann der Radfahrer den Meldereiter in vielen Fällen nicht ersetzen; bei guten Wegen und auf längeren Strecken aber ist der Radfahrer dem Meldereiter an Schnelligkeit überlegen.“
Ende August beabsichtigt der Rennverein Hamburg-Altonaer Radfahrer ein 4-Tage-Rennen auszuschreiben. Es soll zu diesem Rennen nur eine beschränkte Anzahl Dauerfahrer zugelassen werden und dürften diese Fahrer daher in ihrem Interesse handeln, wenn sie sich mit der Rennbahnverwaltung — Herrn M. Löffler, Hamburg, Gr. Burstah 36/38 — rechtzeitig in Verbindung setzen.
Neue Kilometersteine werden gegenwärtig in Frankreich errichtet, die eine für Rad- und Motorfahrer interessante Neuerung enthalten. Neben der betreffenden Zahl, die die Distanz anzeigt, ist eine zweite angegeben, welche vermittels eines nach oben oder nach unten zeigenden Pfeiles kundgiebt, ob Steigung oder Gefälle bis zum nächsten Kilometerstein und eventuell in welchem Verhältnis zu erwarten ist. Ebenso zeigen neue Buchstaben an, ob ein gefährlicher Bahnübergang oder eine scharfe, plötzliche Wegebiegung bevorsteht. Daran könnte sich die Sächsische Wegebau-Verwaltung ein Beispiel nehmen. Es ist wirklich bei der gewaltigen Verbreitung des Radfahrens in Sachsen an der Zeit, endlich einmal die geradezu vorsintflutliche Kilometrierung unserer öffentlichen Strassen durch eine bessere zu ersetzen. Sachsen hinkt in dieser Beziehung manchen anderen ausserdeutschen und auch deutschen Ländern bedenklich nach. —
Militärische Radfahrübungen werden jetzt fast täglich von den Radfahrer-Abteilungen der verschiedenen Regimenter der Berliner Garnison unter Führung eines Offiziers in die weitere Umgegend Berlins unternommen. Die Mannschaften, welche mit Mütze und Litewka bekleidet sind und an den Beinkleidern Gamaschen haben, tragen auf dem Rücken das Gewehr und den Brotbeutel. Der ebenfalls mit der Litewka bekleidete Offizier radelt an der Spitze der in zweigliedrigen Reihen fahrenden Soldaten.
Die Allgemeine Radfahrer-Union, Deutscher Touren-Club, lässt ihre gelegentlich des Kongresses zu Mainz stattfindenden Herrenfahrer-Rennen nach den Wettfahrbestimmungen des Deutschen Radfahrer-Bundes ausfahren. — Hier fragen wir uns: Ist die Union ein Touren- Club, so braucht sie keine eigenen Wettfahrbestimmungen, denn dann hält sie eben keine Rennen ab; hält sie aber Rennen ab, dann ist der Mangel eigener Wettfahrbestimmungen ein sportliches Armutszeugnis schlimmster Art, und mit welchem Recht führt dann die Union den Namen „Deutscher Touren-Club“?
Der langjährige Kassierer der Allgemeinen Radfahrer- Union, Herr Georg Habelt, Nürnberg, hat sein Amt niedergelegt.
In der Allgemeinen Deutschen Sportausstellung München 1899 findet an den Tagen des 22. und 23. Juli der nur für Mitglieder des Deutschen Athleten-Verbandes (Sitz Köln) offene I. Nationale Amateur – Athleten – Wettstreit statt. Die Wettkämpfe bestehen in Neulingsstemmen, 8 Preise; Dauerstemmen in 3 Klassen, 45 Preise; Sechskampf in 3 Klassen, 45 Preise; Steinstossen in 3 Klassen, 24 Preise; Neulings-Ringen, 8 Preise; drei Klassen-Ringen 45 Preise; griechisch-römischer Ringkampf um die Meisterschaft von Deutschland im Leicht- und Schwergewicht, 40 Preise; Muster – Riegenkonkurrenz, 5 Ehrenpreise. Sämtliche Konkurrenzen, mit Ausnahme des Steinstossens, werden in der Festhalle ausgekämpft und dauern am Sonnabend, 22. Juli, von morgens 8 Uhr bis nachts 11 Uhr, und am Sonntag, 23. Juli, von vormittags 10 Uhr bis nachts 10 Uhr. Bis jetzt sind 25 sehr wertvolle Ehrenpreise, zumeist von auswärtigen Anhängern des Athletensports, gestiftet. Leiter des Wettstreits ist Herr Josef Haupt-München, Herausgeber der Illustrierten Deutschen Athleten-Zeitung, I. Schiedsgerichts-Obmann Herr Victor Silberer-Wien, Herausgeber der Allgemeinen Sport-Zeitung, II. Obmann Herr Friedrich Kirschenfauth-Stuttgart, Herausgeber von Turner und Sport. Angemeldet haben sich bereits in grosser Zahl Konkurrenten aus Köln, Essen, Mühlheim, Frankfurt, Rüttenscheid, Stuttgart, Pforzheim, Ingolstadt, Nürnberg etc. und von München, darunter der I. und II. Meisterschaftsstemmer von Deutschland und die Meisterschaftsringer. Die Konkurrenz wird voraussichtlich eine sehr grosse werden, und die Wettkämpfe sich äusserst interessant und spannend gestalten.
12 neue Radfahrer-Postkarten hat die stets rührige Hannoversche Gummi-Kamm-Co. in Hannover fertigen lassen. Dieselben werden ob ihrer sauberen und geschmackvollen Ausführung sicherlich recht zahlreiche Freunde unter den Sportskollegen finden. Besondere Beachtung verdienen die Karten 1 und 2 der Ausgabe B, die uns nach den Urwäldern Brasiliens, dem Herkunftsorte des Gummi, versetzen. Die Hannoversche Gummi-Kamm-Co. in Hannover-Limmer ist gern bereit, gegen Einsendung von 20 Pf. pro Serie (12 Stück) jede gewünschte Anzahl von Karten gern abzugeben. Die Beträge können in Briefmarken eingesandt werden.
Platt-Betts ist jetzt vollständig von seinem im Juni erlittenen Sturze wieder hergestellt. Der schneidige Rennfahrer ist wohlauf und beabsichtigt, wieder in Kürze seine Radübungen wieder aufzunehmen. Wenn er so günstig darin fortschreitet, wie er erwartet, gedenkt er nächstes Frühjahr ins Training zu gehen in der Hoffnung, die gegenwärtig aufgestellten Rekords noch um ein Wesentliches zu verbessern.
Eine schicke und allen Ansprüchen der Mode und des praktischen Lebens genügende Radfahrerhose hat sich der Schneidermeister Ant. Louis Növer in Dülmen in Westfalen patentieren lassen, welche es dem Radfahrer ermöglicht, zu jeder Zeit, und zwar in der kürzesten Frist, ein langes Beinkleid in eine kurze Radfahrerhose umzuwandeln und umgekehrt. Durch diese neue Erfindung ist jetzt ein Radfahrer, wenn er sich auf einer Geschäftsreise befindet, nicht mehr genötigt, seine Besuche im Radfahrerkostüm zu machen, sondern ein einfacher Handgriff genügt, ihn im Besuchsanzug erscheinen zu
lassen. Auch umgekehrt kann jeder, der durch unvorhergesehene Umstände eine Radtour zu unternehmen gezwungen ist, sich in wenigen Minuten ohne Umkleidung ein Radfahrerkostüm herstellen. Ohne Zweifel wird diese ebenso praktische als geschäftlich wertvolle Neuheit überall Aufnahme finden, weil sie einem in den Kreisen des radfahrenden Publikums störend empfundenen Uebelstande gänzlich abhilft und andererseits bedeutende Kosten nicht verursacht. Der Preis eines Beinkleides mit Patentvorrichtung stellt sich nicht höher, als der eines gewöhnlichen Beinkleides ohne dieselbe.
Auf einen Kegelradantrieb für Fahrräder hat die The Pope Manufacturing Company in Hartford, V. St. A. unter No. 102912 ein Patent erhalten. Die Hinterradachse ist auf der einen Seite im festen Gestell gelagert, während die andere Seite in einem Arm liegt, der mit seinem einen Ende lösbar an der oberen Gabelstange befestigt ist. Nach Lösen der Verbindung lässt sich der Arm umklappen und das Hinterrad ohne Verstellung der Lagerteile bequem abnehmen. In den drehbaren Arm ist zur Aufnahme der Hinterradachse eine besondere Büchse eingesetzt, die durch eine Gegenmutter gehalten ist. Ein Fahrradverschluss ist den Herren Ernst Hommel in Pforzheim und Max Bortenreuter in Leipzig unter No. 102802 patentiert worden. Die Bremsstange ist mit einer Nut versehen, in welche bei angezogener Bremse zangenartige Klemmen eingreifen, wodurch die Bremse festgestellt wird. Die Oeffnung der Klemmen erfolgt durch einen Schlüssel, welcher auf Ansätze der Zangenhälften wirkt. Die Zange wird in der Offenstellung durch eine federnde Nase gehalten. Herr James George Stidder in Croydon, Grafschaft Surry England hat auf ein Kugellager für Motorfahrzeuge, Fahrräder u. dergl. unter No. 102876 ein Patent erhalten. Zu beiden Seiten des die innere Kugelbahn bildenden Bundes sind wellenförmige Bunde angeordnet, welche mit Spielraum in entsprechende Ringnuten der Lagerhülse passen, ohne dieselbe zu berühren. Hierdurch soll das Austreten von Schmieröl und das Eindringen von Staub verhindert werden.
Vom Sweater plaudert ein Sportsgenosse in der Strassburger Post wie folgt: „Ach, was haben Sie für ’nen reizenden Swiehter!“ „Wo kaufen Sie Ihre Swiehters?“ So und ähnlich schwirren unter der frohen Radlerschar Frage und Antwort beim leisen Surren der Luftreifen hin und her. Mein Freund aus Amerika gleitet stillschweigend auf seinem Adler neben mir her, und aus längerem Nachdenken erwachend, fragte er mich mit zweifelnder Miene: „Was will er sagen mit Swiehters?“ Ob es dasselbe sei wie der Komparativ von „zweet“, zu deutsch „süss?“ „I Gott bewahre“, fährt einer aus der Schar dazwischen. „Swiehter ist das“, und dabei deutet er auf das gestrickte Kleidungsstück, welches uns näher zu sein pflegt als der Bock. „Aha, Sie wollten sagen ‚Swehter?’“ erwidert mein Amerikaner, und nun entspinnt sich ein längeres Wortgefecht, ob das bewusste Kleidungsstück Swiehter oder Swehter heisse; der Amerikaner hält — natürlich — jede Wette für Swehter, und gewinnt ebenso natürlich glänzend, denn obgleich wir Deutsche uns im allgemeinen auf unsere fremdsprachlichen Kenntnisse etwas zugute halten dürfen, darin haben wir Unrecht, dass wir den Swehter — „süsser“ nennen! Uebrigens hat die Strassburger Post mit „Swehter“ auch noch nicht recht; die richtige Aussprache ist, wie der Direktor der Berlin School of Languages mitteilt, „Swetter“. Das Wort stammt vom Substantiv „sweat“ (spr. swett), Schweiss, und stammt aus dem Sanskrit „svědas“.
Das „Lob der Nichtradfahrer“ singt ein begeisterter Fusswanderer in der jüngsten Nummer der „Mitteilungen des Touristenclubs für die Mark Brandenburg“ in folgender humoristischen Art:
O Mensch, wenn du kein Radler bist,
So danke Gott und sei zufrieden,
Denn siehe, auf der Welt wohl ist
Dir dann ein grosses Glück beschieden.
Du bleibst bewahrt vor vielem Schaden,
Vor Knochenbrüchen mancherlei,
Kriegst du auch nicht so dicke Waden,
Bist du doch vieler Sorgen frei.
Kommst vom Spaziergang du nach Hause,
So ist dein Kleid noch heil und ganz,
Du plagst dich nicht in deiner Klause
Mit deines Rad’s verblich’nem Glanz.
Im Gegenteil, du kannst dich laben
An einem Abendschoppen noch,
Kannst ruhig in dein Bett dich graben,
In deinem Kopf ist ja kein Loch.
Auch brauchst du nimmermehr zu blechen
Für Rep’ratur und Polizei,
Denn beim Spaziergang höchstens brechen
Kann Stock und Regenschirm entzwei.
Wohl dir, der du zu Fusse laufest,
Dir geht so leicht die Luft nicht aus,
Und wenn auch: dass du froh verschnaufest,
Winkt freundlich dir des Wirtes Haus.
Dann kannst du ruhig drinnen sitzen
Und halten gute, lange Rast,
Musst nicht ums Rad da draussen schwitzen,
Dir stiehlt man’s nicht, weil du keins hast.
Und schmeckt der Stoff dir allzu feine,
So trinke fröhlich nur eins mehr,
Denn sicher kommst du heim per Beine,
Doch auf dem Rad ist’s manchmal schwer.
So gehst durchs Leben du zufrieden,
Du Nichtradfahrer unversehrt,
Vorausgesetzt! — Gott mag’s verhüten,
Dass dich kein Radler überfährt!
In sehr bierseliger Stimmung dürfte der Verfasser des nachfolgenden, aus den Dresdner Nachrichten stammenden Inserates sich befunden haben: Derjenige Gastwirt, wo in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag ein Fahrrad irrtümlicherweise stehengelassen oder zur Aufbewahrung gegeben worden ist, wird gebeten, seine Adresse unter D. U. 617 in der Exped. d. Bl. niederzulegen.
Das in vorliegender Nummer abgedruckte Bildchen „Altmeister August Lehr“ entstammt dem 1899 er Kataloge der Panther-Fahrradwerke Magdeburg.

Quelle: Sächsische Radfahrer-Zeitung : 08. Juli 1899, S. 274–276
Weitere Quellen
Historische Bildpostkarten Sammlung Prof. Dr. Sabine Giesbrecht: “Hannoversche Gummiwerke“, Uni Osnabrück
Dresdner Nachrichten, 29. Juni 1899:
Derjenige Gastwirt
bei dem i. d. Nacht v. Sonnabend z. Sonntag ein Fahrrad irrthümlich. Weise stehen gelassen oder zur Aufbewahrung gegeben worden ist, wird gebeten, seine Adresse unter »P 499« Fil. Marienstr. 28 niederzulegen.
Wikipedia: August Lehr
Jens Bemme: Kleine Editionen für Digital Humanities, Public Humanities, 15. Juli 2022, https://publicdh.hypotheses.org/476.
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