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Der Radfahrer-Unfug in Hamburg (1894)

General-Anzeiger für Hamburg-Altona, Nr. 221 vom 21.9.1894 (Quelle, mittlere und rechte Zeile), transkribiert von Lars Amenda.

Von einem „Radfahrer-Unfug“ kann man wohl mit Fug und Recht sprechen, wenn man die sich in letzter Zeit in geradezu beängstigender Weise mehrenden durch Radfahrer herbeigeführten Unfälle, von denen man in den Zeitungen täglich, oft mehrmals, liest, ferner die in dieser Beziehung an verschiedenen Stellen einlaufenden Klagen und Beschwerden, zu einem Gesammt-Material zusammenfaßt, welches der zuständigen Behörde entschieden Veranlassung geben muß, diesem nun schon so oft gerügten Unwesen u steuern. – Nächst der Hauptstadt Berlin ist die Stadt Hamburg wohl diejenige, in welcher der Radfahrsport am stärksten gehuldigt wird. In Berlin liest man nur sehr selten von derartigen Unfällen, bei denen ein Radfahrer der schuldige Theil ist, und das ist nur behördlicherseits getroffenen diesbezüglichen Maßregeln zu verdanken. In Berlin ist überhaupt nur das Fahren auf dem Dreirad gestattet, das dieses meist nur geschäftlichen und Reklame-Zwecken dient. Das Zweirad ist nur auf den nach außerhalb führenden Straßen geduldet und – die Radfahrer sind zufrieden, d. h. – sie müssen. Damit soll nun nicht gesagt sein, daß die hiesige Behörde sich hierin anderen anschließen, oder von diesen profitiren soll; aber eine Einschränkung der Fahrerlaubnis wäre auch für uns erwünscht. Die engen und belebtesten Straßenzüge sollten vor allen Dingen für die Radfahrer gänzlich verboten werden; ein kleiner Umweg wird den Herren keine – geschäftlichen Verluste bringen. Und dann das Tempo! Die Herren Radfahrer scheinen, und das wird jeder nur einigermaßen aufmerksame Beobachter zugeben müssen, der Meinung sein, daß sie von ihrer Signalglocke denselben Gebrauch machen können, wie etwa – die städtische Feuerwehr! Es wird frisch darauf los gefahren, an den Straßenkreuzungen durchaus nicht etwa mit verminderter Geschwindigkeit, im Gegenteil, eher noch schneller. Die Signalglocke thut ihre Schuldigkeit; es ist ja auch zu schön und den Stolz befriedigend, zu sehen, wie die Passanten vor Einem auseinanderstieben. Selbst der oppositionslustigste Passant wird sich hüten, einen Radfahrer in seiner rasenden Carrière aufhalten zu wollen, denn er hat hier, man möchte sagen noch weniger Chancen wie vielleicht bei einem durchgehenden Pferde. Schreiber dieses hat wiederholt Gelegenheit gehabt, einen Radfahrer zu beobachten, der es sich zum Spezialvergnügen machte, erst ganz dicht hinter dem seinen Weg kreuzenden Passanten die Glocke, dann allerdings in um so gesteigertem Maße, in Thätigkeit zu setzen, und sich so an dem Schrecken und der momentanen Umschlüssigkeit des Betreffenden der nicht wußte, wohin, sichtliche weidete! Es werden fortgesetzt zahlreiche Unfälle. durch das unsinnige schnelle Radfahren veranlaßt, gemeldet. Aber nur wenige Leute dürfte es geben, die, darnach befragt, nicht sich entsinnen könnten, durch einen Radfahrer schon einmal in unmittelbare Gefahr gebracht worden zu sein. Das Uebel nimmt eben überhand, und deshalb ist es hohe Zeit, daß ihm gesteuert wird. Wer das Radfahren im Interesse seines Geschäfts betreibt, der wird sich gern polizeilichen Einschränkungen fügen, da diese eben nur der öffentlichen Sicherheit dienen sollen; wer es zum Vergnügen betreibt, nun, der wird vielleicht mit solchen Anordnungen unzufrieden sein, in der Meinung, daß sie eine ungerechtfertigte Einschränkung seines Vergnügens bedeuten; doch auch er muß sich fügen, und da er das Radeln ja nur zum Vergnügen betreibt, ist ja auch außerhalb der Stadt genügend Platz für ihn, um sich – austoben zu können. – Vielleicht tragen diese Zeilen mit dazu bei, die angeregte Frage weiter in Fluß zu bringen, was m Interesse des gefährdeten Publicums nur zu wünschen ist.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Lars Amenda (16. Juni 2021). Der Radfahrer-Unfug in Hamburg (1894). netzwerk fahrrad/geschichte. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/sbs8


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