Die Nationalsozialisten propagierten die Massenmotorisierung, ohne dieses Versprechen einzulösen. Der Straßenverkehr wurde im “Dritten Reich” allgemein politisiert und diszipliniert, was für Radfahrer*innen bedeutete, dass sie sich unterzuordnen hatten. Die Teilnahme am Verkehr sollte nichts weniger sein als ein Dienst an der NS-“Volksgemeinschaft”. Um die Unfallopfer und damit den volkswirtschaftlichen Schaden zu verringern, startete die Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung eine Kampagne, in der sie mehr Achtsamkeit und eine bessere “Verkehrsdisziplin” einforderte. Für die verschiedenen Gruppen von Verkehrsteilnehmer*innen veröffentlichte die Reichsarbeitsgemeinschaft kleine Faltblätter mit entsprechenden Anweisungen. Die “Zehn Gebote” für Radfahrer*innen, zu denen u. a. “scharf rechts” fahren und zwingend Radwege benutzen gehören, geben wir an dieser Stelle wieder.





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Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung (Hrsg.): Radfahrer – Augen auf im Straßenverkehr, o. O. o. J. (1936-1938).
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Lars Amenda (5. Juni 2020). “Radfahrer – Augen auf im Straßenverkehr” (1938). netzwerk fahrrad/geschichte. Abgerufen am 16. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/sbrc